Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Abteilung 3 - Personal

Kontakt

Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerinnen:
Verona MIkesch
Kerstin Grübe

Telefon: (0345) 55 21504
Telefon: (0345) 55 21521
Telefax: (0345) 55 27136

Universitätsring 5
06108 Halle

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Rückerstattung von Kosten

Kauf von Schulbüchern oder Prüfungsmaterial

  1. Erhalt eines Bücherzettels in der Berufsschule oder einer Empfehlung eines Buches zur Unterstützung der Ausbildung
  2. formloses Schreiben mit dem Bücherzettel bzw. der Empfehlung (inkl. Begründung) an das Referat 3.2
  3. Referat 3.2 prüft dies individuell
  4. schriftliche Zusage oder Absage der Kostenübernahme durch das Referat 3.2
  5. Referat 3.2 bestellt das Buch/die Bücher bzw. das Material
  6. Azubi erhält das Buch/die Bücher bzw. das Material (Abholung im Referat 3.2 oder Zusendung durch die Buchhandlung)

Rückerstattung von Bargeld

Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich.

So geht‘s:

  1. Antrag „Rückerstattung von Bargeld“ herunterladen
  2. Antrag ausfüllen
  3. Antrag abstempeln (oben links)!!!
  4. Antrag unterschreiben
  5. Quittungen im Original auf ein A4-Blatt kleben
  6. bei Schulbüchern die Bücherbestellliste kopieren
  7. alles zusammen an Referat 3.2 schicken

Rückerstattung von Fahrtkosten einer auswärtigen Berufsschule

Einige Berufsschulen sind nicht im Ausbildungsort. Je nach Entfernung ist es bei Einigen möglich, an den Berufsschultagen zu pendeln. Hier kann es sein, dass der Berufsschulunterricht an bestimmten Tagen in der Woche stattfindet oder im Block.

Bei Anderen ist es aufgrund der Entfernung nicht möglich, täglich zu fahren. Der Berufsschulunterricht findet grundsätzlich im Block statt. Dann ist eine Unterkunft vor Ort notwendig.

§ 10 (3) TVA-L BBiG

„Für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule werden die notwendigen Fahrtkosten sowie die Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand … erstattet…“

Das bedeutet, dass Fahrtkosten und Unterbringungskosten (Unterkunft und Verpflegung) auf Antrag der*s Auszubildenden erstattet wird, wenn es durch die*den Auszubildende*n vorher ausgelegt wurde.

Der Antrag ist ausgefüllt und zusammen mit den Originalen der Quittungen, Kopie der Verfügung und Kopie des Schulplanes im Referat 3.2 abzugeben.

Rückerstattung von Fahrtkosten einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme

In manchen Berufsrichtungen laden die Kammern zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ein. Auch hier ist es möglich, dass diese Maßnahme außerhalb des Ausbildungsortes stattfindet und auch hier haben die Auszubildenden die Möglichkeit die Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten auf Antrag zurück zu erhalten.

§ 10 (2) TVA-L BBiG

„Bei Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen … außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte des jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet…“

Der Antrag ist ausgefüllt und zusammen mit den Originalen der Quittungen und Kopie der Verfügung im Referat 3.2 abzugeben.

Rückersttung von Fahrtkosten bei Familienheimfahrten

Ist der Berufsschulunterricht am Block von mindestens vier Wochen außerhalb der Ausbildungsstätte (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), werden dem Auszubildenden die Kosten für eine Familienheimfahrt auf Antrag zurück erstattet.

§ 11 TVA-L BBiG

"Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort  der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstattet..."

Rückerstattung von Fahrtkosten einer auswärtigen Prüfung

Fahrtkosten bei Prüfungen innerhalb des Ausbildungsortes (Halle) werden nicht erstattet.

Fahrtkosten bei Prüfungen, die außerhalb des Ausbildungsortes (Halle) stattfinden, werden gemäß § 10 (1) TVA-L erstattet. Hier gelten die Reisekostenregelungen wie bei den Beschäftigten. Das heißt, der Auszubildende muss im Vorfeld den Antrag auf Dienstreise zusammen mit dem Ausbilder an das Referat 3.2 stellen. Nach der Prüfung muss der Auszubildende mit dem Ausbilder die Abrechnung für Dienstreise mit der Prüfungseinladung und ggf. den Originalfahrkarten an das Referat 3.2 schicken.

Beispiel Rückerstattung bei auswärtigem Verbleiben und Kostenerstattung von Familienheimfahrt

Max Mustermann macht seine Ausbildung als Physiklaborant im Institut für Physik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seine Berufsschule befindet sich in Selb (Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge/Bayern).

In der Zeit vom 04. März 2013 bis zum 05. April 2013 hat Herr Mustermann durchgehend an der Berufsschule in Selb Berufsschulunterricht.

Da seine Mutter sein Auto benötigt, fährt er am 03. März 2013 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn und Deutsche Bahn) nach Selb.

Zu Ostern fährt Herr Mustermann vom 28. März 2013 bis zum 01. April 2013 nach Hause, um seine Familie zu besuchen. Hierfür nutzt er eine Fahrgemeinschaft.

Da seine Mutter das Auto nicht mehr benötigt, fährt er am 01. April 2013 mit dem Auto wieder nach Selb und am 05. April 2013, nach Beendigung des Blockunterrichts, wieder nach Hause.

Die Kosten für die Fahrkarten der öffentlichen Verkehrsmittel, die Fahrgemeinschaft, die Benzinkosten und die Kosten der Unterkunft in Selb bezahlt Max Mustermann erst einmal selbst.

Was ist nun zu tun?

  1. Die gesammelten Quittungen (öffentliche Verkehrsmittel, Quittung für die Fahrgemeinschaft, Quittungen für die Unterkunft) werden auf ein weißes A4-Blatt geklebt.
  2. Die Verfügung/Abordnung für den Berufsschulunterricht wird kopiert.
  3. Der Berufsschulplan, der bestätigt, dass Herr Mustermann für die Zeit vom 24. März 2013 bis zum 05. April 2013 in Selb war, wird kopiert.
  4. Das Formular „Aufwendungsvergütung bei auswärtigem Verbleiben nach § 10 Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)“ und das Formular „Antrag auf Kostenerstattung für eine Familienheimfahrt nach § 11 Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)“ wird von der Internetseite der Berufsausbildung an der Martin-Luther-Universität heruntergeladen und ausgefüllt.
  5. Die Dokumente werden an das Referat 3.2 - Personalentwicklung geschickt.
Auswärtiger Verbleib Seite 1

Auswärtiger Verbleib Seite 1

Auswärtiger Verbleib Seite 1

Auswärtiger Verbleib Seite 2

Auswärtiger Verbleib Seite 2

Auswärtiger Verbleib Seite 2

Auswärtiger Verbleib Seite 3

Auswärtiger Verbleib Seite 3

Auswärtiger Verbleib Seite 3

Familienheimfahrt Seite 1

Familienheimfahrt Seite 1

Familienheimfahrt Seite 1

Familienheimfahrt Seite 2

Familienheimfahrt Seite 2

Familienheimfahrt Seite 2

Beispiel Kostenrückerstattung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

Frau Martina Meyer macht ihre Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement in der Personalverwaltung (Abteilung 3) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihre Berufsschule befindet sich in Magdeburg.

Frau Meyer besucht in der Zeit vom 04. März 2013 bis zum 31. Mai 2013 den Abschlusslehrgang im Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Sachsen-Anhalt (SIKOSA)in Magdeburg. Hierfür fährt sie jeden Montag bis Mittwoch mit dem Auto Donnerstag und Freitagmit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Magdeburg.

Die Fahrkarten bezahlt Frau Meyer erst mal selbst.

Was ist nun zu tun?

  1. Frau Meyer sammelt alle Fahrkarten, die sie für einen Monat für die Fahrten nach Magdeburg bezahlt hat.
  2. Diese Fahrkarten werden auf ein weißes A4-Blatt geklebt.
  3. Die Verfügung/Abordnung für den Lehrgang und die Einladung der SIKOSA werden kopiert.
  4. Das Formular „Aufwendungsvergütung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 10 Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)“ wird von der Internetseite der Berufsausbildung heruntergeladen und ausgefüllt.
  5. Die Dokumente werden das Referat 3.2 - Personalentwicklung geschickt.
Tägliche Rückkehr Seite 1

Tägliche Rückkehr Seite 1

Tägliche Rückkehr Seite 1

Tägliche Rückkehr Seite 2

Tägliche Rückkehr Seite 2

Tägliche Rückkehr Seite 2

Beispiel Kostenrückerstattung bei der Teilnahme an einer auswärtigen Prüfung

Frau Kristina Kreiffeld macht ihre Ausbildung als Gärtnerin im Botanischen Garten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Frau Kreiffeld wird von ihrer zuständigen Kammer nach Bernburg zur Absolvierung der Abschlussprüfung eingeladen.

Die Benzinkosten bezahlt Frau Kreiffeld erst mal selbst.

Was ist nun zu tun?

  1. Frau Kreiffeld füllt, nachdem sie die Einladung zur Prüfung erhalten hat, zusammen mit ihrer Ausbilderin die 1. Seite des Formulars „Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise“ aus und schickt dieses unterschrieben zusammen mit der Einladung zur Abschlussprüfung an das Referat 3.2 (ca. ein Monat vor Beginn der Prüfung). Die Ausbildungsleitung wird den Antrag ebenfalls auf der 2. Seite unterschreiben.
  2. Frau Kreiffeld erhält vom Referat 3.2 eine Abordnung für die Teilnahme an der Prüfung in Bernburg.
  3. Da Frau Kreiffeld mit dem Auto fahren wird, sucht sie die Strecke und die Kilometeranzahl zwischen Halle und Bernburg auf der Internetseite www.dieentfernung.de    heraus und druckt dies aus.
  4. Die Abordnung für die Einladung zur Prüfung wird kopiert.
  5. Das Formular „Reisekostenrechnung“ wird nach der Teilnahme an der Prüfung von der Internetseite der Abteilung 2 heruntergeladen und ebenfalls zusammen mit der Ausbilderin ausgefüllt (siehe Abbildung: Beispiel für Rückerstattung bei der Teilnahme an einer auswärtigen Prüfung).
  6. Alle Dokumente (Nr. 4 bis 6) werden an das Referat 3.2 - Personalentwicklung geschickt.
Dienstreiseantrag Seite 1

Dienstreiseantrag Seite 1

Dienstreiseantrag Seite 1

Dienstreiseantrag Seite 2

Dienstreiseantrag Seite 2

Dienstreiseantrag Seite 2

Dienstreiseabrechnung

Dienstreiseabrechnung

Dienstreiseabrechnung

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