Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Abteilung 3 - Personal

Kontakt

Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerin:
Kerstin Grübe

Telefon: () 55 21521
Telefax: (0345) 55 27136

Universitätsring 5
06108 Halle

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Prüfung und Beendigung der Ausbildung

Prüfungen

Während der Berufsausbildung müssen verschieden Prüfungen abgelegt werden. In den meisten Berufen sind das die Zwischen- und Abschlussprüfung.

In einigen Berufen (z. B. im Laborbereich) gibt es keine Zwischenprüfung mehr. Hier besteht die Abschlussprüfung aus mehreren Teilen, wobei der 1. Teil ebenfalls wie die Zwischenprüfung in der Hälfte der Berufsausbildung und der 2. Teil am Ende der Berufsausbildung stattfindet.

Genauere Informationen ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.

Die Kosten für die Prüfungen und das Prüfungsmaterial wird vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

Am Tag der Prüfung werden die Auszubildenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt.

Prüfungsvorbereitung

Wichtig bei der Prüfungsvorbereitung ist es, dass Sie rechtzeitig anfangen, sich mit dem Thema aktiv zu beschäftigen.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet den Auszubildenden eine Weiterbildung zur Prüfungsvorbereitung an, die vor allem auf die Vorbereitung der Abschlussprüfung gerichtet ist.

Die zuständigen Kammern (z. B. IHK Halle-Dessau) bieten ebenfalls berufsspezifische Prüfungsvorbereitungen an. In Absprache mit dem Referat 3.2 - Personalentwicklung können unsere Auszubildenden auch an diesen Veranstaltungen teilnehmen.

Außerdem gibt es Prüfungsmaterial aus vergangenen Prüfungsjahren. Diese beinhalten Prüfungsaufgaben spezifisch für jede Berufsgruppe und können ebenfalls in Absprache mit dem Referat 3.2 - Personalentwicklung bestellt und genutzt werden.

Zwischenprüfung

Gemäß § 48 (1) Satz 1 BBiG ist während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.

Die Zwischenprüfung findet vor Ende des zweiten Lehrjahres statt.

Eingeladen werden die Auszubildenden von der zuständigen Kammer (z. B. IHK Halle-Dessau, Aus- und Fortbildungsinstitut Blankenburg, Handwerkskammer).

In den meisten Berufen findet die Zwischenprüfung an einem Tag statt und es handelt sich meist um eine schriftliche Prüfung.

In der Zwischenprüfung kann der*die Auszubildende nicht durchfallen. Das Ergebnis dient vielmehr dem Auszubildenden und dem Ausbildenden dazu, den aktuellen Wissensstand abzufragen und ggf. bei schlechten Leistungen nachzusteuern.

In der Berufsausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fließt das Ergebnis der Zwischenprüfung mit in die Beratung für die Übernahme der Auszubildenden ein.

Abschlussprüfung

Gemäß § 37 (1) Satz 1 BBiG sind in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen durchzuführen.

Die Abschlussprüfung besteht in den meisten Fällen aus mehreren Teilen. Diese können sowohl schriftlich als auch mündlich oder praktisch sein und sind ebenfalls in den Ausbildungsordnungen nachzulesen.

Voraussetzungen für Teilnahme an der Abschlussprüfung:

  • Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in das entsprechende Register (Das geschieht automatisch bei der Einstellung als Auszubildende.)
  • Teilnahme an der Berufsausbildung (theoretische und praktische Kenntnisse) - Berichtsheft
  • Teilnahme an der Zwischenprüfung

Inhalte der Abschlussprüfungen beziehen sich auf alle Gebiete, die während der Berufsausbildung vermittelt wurden.

gestreckte Abschlussprüfung

In den Fällen, in denen die Abschlussprüfung aus zwei Teilen besteht, gibt es einige Sonderregelungen.

Wird z. B. Teil 1 der Abschlussprüfung (Mitte der Berufsausbildung) nicht bestanden, kann dieser Teil nicht sofort nachgeholt werden. Erst wenn Teil 2 der Abschlussprüfung absolviert wurde, wird ein Gesamtergebnis errechnet. Liegt dieses über 50 % hat der*die Auszubildende die Abschlussprüfung bestanden und die Berufsausbildung abgeschlossen. Liegt das Ergebnis unter 50 % hat er nicht bestanden und kann ggf. an der Wiederholungsprüfung teilnehmen.

Beendigung der Berufsausbildung

Gemäß § 21 BBiG und § 18 TVA-L endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Das bedeutet, erhält der Auszubildende am letzten Prüfungstag vom Prüfungsausschuss das Ergebnis "bestanden" (auch ohne Noten möglich), endet das Berufsausbildungsverhältnis an diesem Tag. In einigen Berufen ist es möglich, dass der letzte Prüfungstag und die Bekanntgabe des Ergebnisses "bestanden" (meistens mit Noten) auseinander fallen. Dann ist der Tag der Verkündung der letzte Berufsausbildungstag.

An diesem letzten Tag müssen sich die Auszubildenden in der Personalabteilung melden, um auch bei ihrem Arbeitgeber die Ausbildung offiziell beenden zu können. Dafür ist der Nachweis der zuständigen Stelle mit dem Ergebnis notwendig.

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