Kontakt
Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerinnen:
Kerstin Grübe
Verona Mikesch
Telefon: (0345) 55 21521
Telefon: (0345) 55 21504
Telefax: (0345) 55 27136
personalentwicklung@verwalt...
Universitätsring 5
06108 Halle
Login für Redakteure
Ausbilder*inneneignung
Voraussetzung, um als Ausbilder*in tätig zu werden, ist die fachliche und persönliche Eignung.
Fachlich geeignet ist der*die Ausbilder*in, wenn er*sie die gleiche oder eine ähnliche Ausbildung bzw. Studium absolviert und bestanden hat. Außerdem muss der*die Ausbilder*in die Ausbilder*inneneignungsprüfung bzw. eine ähnliche pädagogische Ausbildung bestanden haben.
Persönlich nicht geeignet ist der*diejenige, der gemäß § 28 BBiG Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen Gesetz oder die auf Grund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Ausbilder*inneneignungsprüfung
Im Lehrgang werden die für die Ausbilder*innentätigkeit typischen Aufgabenfelder behandelt. Der Lehrgang schließt mit der sog. Ausbilder*inneneignungsprüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern unter Aufsicht zu bearbeiten. Im praktischen Teil ist eine Ausbildungssituation zu präsentieren oder praktisch durchzuführen und dazu ein erläuterndes Fachgespräch zu führen.
Handlungsfelder (HF):
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Bei Interesse oder Nachfragen melden Sie sich über personalentwicklung@verwaltung.uni-halle.de.