Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Abteilung 3 - Personal

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Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerinnen:
Verona Mikesch
Kerstin Grübe

Telefon: (0345) 55 21504
Telefon: (0345) 55 2121
Telefax: (0345) 55 27136

Universitätsring 5
06108 Halle

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Berichtsheftführung

Für die Zulassung zur Prüfung ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis Grundvoraussetzung. Der erforderliche Ausbildungsnachweis erfolgt mittels Berichtsheft. Das Berichtsheft ist regelmäßig (mindestens monatlich) dem*der Ausbilder*in bzw. dem*der Klassenlehrer*in der Berufsschule zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen. Der Ausbildungsleitung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg muss das Berichtsheft 2-mal jährlich zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt werden.

Berichtsheftführung

Als Vorlage für das Berichtsheft dient das Muster der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (außer Gärtner*in und Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r).

Auszubildende der Berufe Gärtner*in erhalten Ihre Berichtshefte von Ihren Ausbilder*innen, Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r in der Berufsschule.

Das Berichtsheft beinhaltet ein Deckblatt, die Inhaltsübersicht und die Ausbildungsnachweise.

Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich und schriftlich zu führen (Umfang: ca. 1 DIN A4-Seite für eine Woche). Es kann am Computer oder leserlich mit der Hand ausgefüllt werden.

Das Berichtsheft kann während der Arbeitszeit geschrieben werden.

Pausenzeiten werden nicht aufgeführt bzw. berechnet.

Das Berichtsheft soll ein Mal pro Woche beim*bei der Ausbilder*in vorgelegt werden und mindestens zwei Mal pro Jahr im Referat 3.2.

Jedes Blatt des Berichtsheftes ist zu nummerieren und mit dem Namen des*der Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr sowie dem Berichtszeitraum zu versehen (siehe Seitenanfang im Beispiel)

Praktische Ausbildung

Für die praktische Ausbildung schreiben Sie kurz die ausgeübten Tätigkeiten einschließlich Angabe der verwendeten Hilfsmittel, Werkstoffe, Geräte oder berufsspezifischen Arbeitsmittel hinein.

Einzelstunden müssen für die praktische Ausbildung nicht geführt werden. Hier genügen die Gesamt- und Wochenstunden.

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt gemäß § 6 (1) TV-L 40 Stunden.

Weiterbildungen als Tagesveranstaltungen können mit 8 Stunden berechnet werden. Ist die Weiterbildung keine Tagesveranstaltung wird diese bei den Einzelstunden mit der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit eingeschrieben.

Urlaub, Krankheit, Feiertage o. ä. sind mit 8 Stunden zu berechnen.

Berufsschule

Für den Berufsschulunterricht sollen die Unterrichtsfächer und der behandelte Lehrstoff stichwortartig erfasst werden.

Einzelstunden sind mit Schulstunden anzugeben (1 Schulstunde = 1 Einzelstunde).

Freistunden werden nicht berechnet.

Während der theoretischen Ausbildung können die Gesamtstunden unter 40 Stunden liegen, da ein Berufsschultag mit mindestens 5 Stunden als voller Arbeitstag angerechnet wird.

Beispiel Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

Chantal Thomas beginnt ihre 3,5jährige Ausbildung am 01. September 2017 zur Biologielaborantin. Ihr Ausbilder ist Herr Dr. Jöx. Für die ersten Monate hat sie schon ihren Einsatzplan erhalten.

Für die Berufsausbildung ist nach dem Ausbildungsvertrag auch ein schriftlicher Ausbildungsnachweis erforderlich. Dieser ist ebenfalls Voraussetzung für die Prüfung. Der schriftliche Ausbildungsnachweis wird in Form des Berichtsheftes durchgeführt.

Berichtsheft Deckblatt

Berichtsheft Deckblatt

Berichtsheft Deckblatt

Berichtsheft Inhaltsübersicht

Berichtsheft Inhaltsübersicht

Berichtsheft Inhaltsübersicht

Beispiel Berichtsheftwoche

Max Mustermann ist im 2. Lehrjahr.  Vom 01. bis 05.02.2010 ist er in Abteilung 2 eingesetzt. Am Montag ist er auf Arbeit. Dort hat er in seinen 9 Arbeitsstunden alle möglichen Sekretariatsaufgaben erledigt. Am Dienstag hat er in der Berufsschule – jeweils zwei Stunden Deutsch, Rechnungswesen, Sozialkunde und BVWL. Mittwoch besucht er früh drei Stunden die Weiterbildung Prüfungsvorbereitung für Azubis. Danach geht er zurück in den Bereich und bearbeitet seine „normalen“ Aufgaben. Nach drei Stunden ist er noch zur Sitzung der JAV eingeladen, die eine Stunde andauert. Nach sieben Arbeitsstunden macht er Feierabend. Am Donnerstag besucht er den ganzen Tag „Umgangsformen im Arbeitsalltag“ und nimmt sich Freitag einen Tag Urlaub.

Berichtsheft Woche

Berichtsheft Woche

Berichtsheft Woche

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