Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Das Ziel dieser Seite ist es nicht, alle rechtlichen Grundlagen, die für die Berufsausbildung in Deutschland relevant sind, ausführlich darzulegen. Vielmehr ist es unser Anliegen, Ihnen die zentralen Rechtsgrundlagen kurz vorzustellen und weitere rechtliche Grundlagen zu nennen.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen der Universität und den Auszubildenden. Es regelt die Strukturen, die Ausbildungsvertragsgestaltung, die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Ausbilder*innen, die Ausbildungsvergütung, die berufliche Fortbildung sowie das Prüfungswesen der dualen Berufsausbildung in Deutschland.

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

Der TVA-L BBiG gilt für Auszubildende, die in Verwaltungen und Betrieben im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in einem staatlich anerkannten oder anerkannt geltenden Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden. Darunter fällt auch die Ausbildung an der Martin-Luther-Universität.

Der TVA-L BBiG enthält Rechtsnormen, die u. a. den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses regeln.

Dienstvereinbarung über die Berufsausbildung von Auszubildenden an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Diese Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen der Universitätsleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, abgeschlossen wurde. Die Dienstvereinbarung regelt universitätsspezifisch die Organisation der Berufsausbildung, die Qualifikationen der Ausbilder*innen und Auszubildenden und die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
  • Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG-LSA)
  • Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) (Schwerbehindertenvertretung)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Beschwerdestelle AGG der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

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