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Kontakt
Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Sandra Maihöfner
Kerstin Grübe
Verona Mikesch
Telefon: (0345) 55 21292
Telefon: (0345) 55 21521
Telefon: (0345) 55 21504
Telefax: (0345) 55 27136
personalentwicklung@verwalt...
Universitätsring 5
06108 Halle
Informationen für Auszubildende
Übersicht
Informationen zu...
- Arbeitszeitregelungen
- Berichtsheft
- Patenmodell "Azubis für Azubis"
- Kostenrückerstattung
- Auslandspraktikum
- Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung
- Prüfung und Beendigung der Ausbildung
- Abschlussprämie und Übernahme
- Nebentätigkeiten
Allgemeines aus dem Ausbildungsvertrag
Inhalte des Ausbildungsvertrages
- organisatorische Rahmenbedingungen,
- zeitliche und sachliche Gliederung,
- Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Probezeit nach § 3 TVA-L BBiG
- drei Monate,
- während der Probezeit kein Urlaub,
- Kündigung während der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Frist möglich
Rechte der Auszubildenden
- Erreichung Ihres Ausbildungsziels
- Ansprechpartner*in vor Ort (i. d. R. Ausbilder*in)
- Aushändigung der Ausbildungsordnung (im Referat 3.2 möglich)
- Ausbildungsmittel werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt
- Berufsbekleidung (z. B. Schutzbekleidung) wird vom Arbeitgeber gestellt
- Freistellung für den Besuch in der Berufsschule und Ausbildungsmaßnahmen (z. B. Seminare, Praktikum…) außerhalb der Ausbildungsstätte
- Bereitstellung eines Berichtsheftes und dessen Führung während der Arbeitszeit
- Ausübung von Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen
- Ausübung von Tätigkeiten nach körperlichen Kräften
- Sorgepflicht durch den Ausbildenden (Förderung, keine sittliche und körperliche Gefährdung)
- Ärztliche Untersuchung (nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Anmeldung bei der Prüfung durch den Ausbildenden
- Einsicht in die Personalakte
- Ausbildungszeugnis
Pflichten der Auszubildenden
- sorgfältige Ausführung der übertragenen Aufgaben
- Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetrieblichen Maßnahmen, Prüfungen…
- Weisungsgebundenheit
- Beachtung der betrieblichen Ordnung
- Werkzeuge, Arbeitsmaterial u. ä. pfleglich behandeln
- Meldung bei Fernbleiben
- Besuch beim Betriebsarzt
- Benachrichtigung nach Ende der Abschlussprüfung
- Führung des Berichtsheftes
- Schweigepflicht
- Anzeige von Nebentätigkeiten gegen Entgelt
Weiterbildungen für Auszubildende
Auszubildende dürfen kostenfrei und während der Arbeitszeit an den Weiterbildungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg teilnehmen. Hierzu wird durch das Referat 3.2 - Personalentwicklung halbjährlich ein Weiterbildungskatalog veröffentlicht. Nähere Informationen zu Veranstaltungen, Inhalten, Uhrzeit, Ort und Anmeldung finden Sie hier.
Bei Interesse oder Nachfragen können Sie uns auch gern schreiben: personalentwicklung@verwaltung.uni-halle.de.