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Abwesenheitsmeldung(en) für Beschäftigte
Auf einen Blick:
- Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Krank ohne Schein" | gesetzlich und privat krankenversicherte Beschäftigte)
- Krank mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte
- Krank mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für privat krankenversicherte Beschäftigte
- Sonstige Bescheinigungen (gesetzlich und privat versicherte Beschäftigte)
- Formulare für Beschäftigte
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Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Krank ohne Schein" | gesetzlich und privat krankenversicherte Beschäftigte)
Sollten Sie arbeitsunfähig erkrankt sein und zunächst kein*e Arzt*Ärztin aufsuchen, melden Sie sich bitte zunächst in Ihrem Bereich. Teilen Sie dort auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit.
Krank mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte
Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin erhalten haben, wird diese ab dem 01.01.2023 ausschließlich digital von der Arztpraxis an Ihre gesetzliche Krankenkasse übertragen. Sie erhalten eine sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Sie melden sich bitte zunächst in Ihrem Arbeitsbereich. Bitte teilen Sie dort auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung mit.
Im Anschluss müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit mit der eAU der Abteilung 3 - Personal melden. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Meldung von Abwesenheitsbescheinigungen (eAU)" unter "Formulare" auf dieser Seite oder klicken Sie bitte auf diesen Link.
Hinweis:
Ihr*e Personalsachbearbeiter*in ruft sich Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Damit der digitale Datenabgleich schnell und fehlerfrei durchgeführt werden kann, achten Sie bitte bei Ihrer Meldung auf die Korrektheit der Daten (insbesondere dem Zeitraum der AU).
Krank mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für privat krankenversicherte Beschäftigte
Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin erhalten haben, wird diese für privat Versicherte auch weiterhin papierhaft bescheinigt.
Sie melden sich bitte zunächst in Ihrem Arbeitsbereich. Bitte teilen Sie dort auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung mit.
Im Anschluss müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit mit der papierhaften AU der Abteilung 3 - Personal melden. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Einreichung von Abwesenheitsbescheinigungen (nicht eAU)" unter "Formulare" auf dieser Seite oder klicken Sie bitte auf diesen Link. Hier können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend hochladen.
Sonstige Bescheinigungen (gesetzlich und privat versicherte Beschäftigte)
Hier haben Sie die Möglichkeit, weitere Dokumente hochzuladen (Kind krank, Liegebescheinigung, Mutterschutz, Kur usw.).
Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Einreichung von Abwesenheitsbescheinigungen (nicht eAU)" unter "Formulare" auf dieser Seite oder klicken Sie bitte auf diesen Link.