Krankengeldzuschuss
Informationen
Erhält der Beschäftigte Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält er bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ein Krankengeldzuschuss längstens bis zur 13. Woche und bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren ein Krankengeldzuschuss längstens bis zur 39. Woche. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie hier.
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