Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Krankengeld

Information

Bei einer Erkrankung des Beschäftigten i.S. des § 22 (1) TV-L erhält dieser für eine Dauer von 6 Wochen weiter seine Bezüge. Werden diese 6 Wochen überschritten, erhält man Krankengeld von seiner Krankenkasse (§ 22 (2) S.1 TV-L). Dazu muss eine Verdienstbescheinigung von der Bezügestelle abgefordert und der Krankenkasse zugesandt werden.Weitere informationen erhalten Sie unter unserer Rubrik Arbeitsunfähigkeit.

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