Kontakt
Björn Kalbitz
Telefon: 0345 55-21513
Telefax: 0345 55-27136
werkvertraege@uni-halle.de
Raum 204
Universitätsring 5
06108 Halle
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Werkverträge
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Werkvertragsnehmer*innen
Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.
Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.
Inhalt:
Allgemeines & Leitfaden
Herzlich Willkommen in der Rubrik "Werkverträge". Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema sowie die entsprechenden Formulare.
Den Leitfaden zum Abschluss von Werkverträgen können Sie sich hier downloaden:
Positiv-/Negativliste in Betracht kommender Tätigkeiten innerhalb eines Werkvertrages
Zulässig | Unzulässig |
---|---|
Abbildung wissenschaftlicher Art erstellen, Chroniken erstellen, Dateierstellung, Druck eines Magazins, Drucktechnische Bearbeitung einer Broschüre, Fotos erstellen/fotografische Dokumentation, Handreichungen erstellen, Herstellung/Analyse von Proben in Wissenschaft, Interviewführung mit Auswertung der Ergebnisse, Journalistische Texterstellung, Korrektur von Klausuren und Arbeiten, Literaturliste erstellen, Literaturrecherche, Posteranfertigungen, Termineinarbeitung in Homepage, Übersetzung von Schriften. | Abhalten von Seminaren und Lehrveranstaltungen, Assistenztätigkeiten, Betreuung und Bewirtung von Gästen, Betreuung von Messeständen, Garderobendienste, Hostessarbeiten, Unterhalten einer Musikkapelle auf Dauer, Unterricht geben, Veranstaltungsüberwachung und Koordination, Websitebetreuung und –wartung allgem. Art. |
Diese beispielhaften Tätigkeiten sollen als erste Orientierungshilfe für den Abschluss bestimmter Werkvertragstypen dienen.
Sie liefern einen Überblick zu bisher eingereichten Werkvertragsinhalten und geben die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit dieser Leistungen innerhalb eines solchen Vertrages wieder. Ausgegangen wird hierbei von einer dieser Tätigkeiten als jeweils einzigen Vertragsgegenstand. Eine Kombination von zulässigen und unzulässigen Tätigkeiten lässt die Eingruppierung in eine der obigen Spalten entfallen. In diesen, wie auch in allen übrigen Fällen, ist daher die Einzelfallprüfung unabdingbar.
Formulare
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare für den Werkvertrag, die Sie bitte ausgefüllt über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten an uns senden:
- Werkvertrag
- Fragebogen zur Prüfung der Scheinselbstständigkeit
- Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Werkvertragsnehmer*innen
Muster einer Rechnung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
So übersenden Sie uns den ausgefüllten Werkvertrag und den Fragebogen
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit den entsprechenden Formularen an die Adresse