Verlängerung wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)
Übersicht
Einleitung
Das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter kann auch verlängert werden. Hierzu müssen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Befristungszeiten gem. § 2 WissZeitVG dürfen bei dem zu verlängernden Beschäftigten noch nicht ausgeschöpft sein.
Um das Beschäftigungsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters / einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin auf einer vakanten Haushaltstelle zu verlängern, ist der Verlängerungsantrag in Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.
Anträge und Formulare
- Antrag auf Vertragsverlängerung (Haushalt)
- Antrag auf Verlängerung des Arbeitsvertrages nach § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG (für die Zeiten eines Beschäftigungsverbotes, der Mutterschutzfrist oder der Elternzeit)
- Einzelabruf: Qualifizierungserklärung für befristetes wissenschaftliches Personal