Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Verlängerung wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)

Einleitung

Das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter kann auch verlängert werden. Hierzu müssen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Befristungszeiten gem. § 2 WissZeitVG dürfen bei dem zu verlängernden Beschäftigten noch nicht ausgeschöpft sein.
Um das Beschäftigungsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters / einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin auf einer vakanten Haushaltstelle zu verlängern, ist der Verlängerungsantrag in Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.


Anträge und Formulare

Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

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