Verlängerung nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)
Übersicht
Einleitung
Das Beschäftigungsverhältnis als nichtwissenschaftliche/r Mitarbeiter/in kann auch verlängert werden. Hierzu müssen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis nach Teilzeit- und Befristungsgesetz verlängern zu können.
Um das Beschäftigungsverhältnis eines nichtwissenschaftlichen Mitarbeiters / einer nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin auf einer vakanten Haushaltstelle zu verlängern, ist der Verlängerungsantrag in Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.