Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Verlängerung nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)

Einleitung

Das Beschäftigungsverhältnis als nichtwissenschaftliche/r Mitarbeiter/in kann auch verlängert werden. Hierzu müssen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis nach Teilzeit- und Befristungsgesetz verlängern zu können.

Um das Beschäftigungsverhältnis eines nichtwissenschaftlichen Mitarbeiters / einer nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin auf einer vakanten Haushaltstelle zu verlängern, ist der Verlängerungsantrag in Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.


Anträge und Formulare

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