Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Verlängerung Lehrkraft für besondere Aufgaben

Einleitung

Das Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft für besondere Aufgaben kann auch verlängert werden. Hierzu müssen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Befristungszeiten gem. § 2 WissZeitVG dürfen bei dem zu verlängernden Beschäftigten noch nicht ausgeschöpft sein.

Die Voraussetzung für eine Verlängerung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben über Haushaltsmittel ist eine vakante Haushaltsstelle, so dass zu Beginn des Prozesses der Verlängerungsantrag durch das Referat 3.6 – Personalplanung und –kosten zu prüfen ist.


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