Personalgrunddaten - Veränderungsanzeige
Übersicht
Einleitung
Wenn sich Veränderungen bei Beschäftigten und Beamtinnen/Beamten ergeben, die sich unmittelbar auf das Beschäftigungsverhältnis auswirken, ist es erforderlich, eine Veränderungsanzeige einzureichen. Diese Veränderungen sind
- Kontoverbindung
- Anschrift
- Familienstand*
- Beschäftigung des Ehegatten*
- Kindergeld
- Familienzuschlag*
* Nur bei Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängern.