Kontakt
Referat 3.2 - Personalentwicklung
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Sandra Maihöfner
Judith Portius
Verona Mikesch
Telefon: (0345) 55 21292
Telefon: (0345) 55 21279
Telefon: (0345) 55 21504
Telefax: 0345 5527136
personalentwicklung@verwalt...
Raum 205
Universitätsring 5
06108 Halle
Einstellung Praktikant*in
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung
Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.
Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.
Übersicht
Einleitung
Praktika sind vorübergehende, zeitlich befristete Abschnitte, in denen Praktikantinnen und Praktikanten unter zielgerichteter Betreuung und fachlicher Anleitung praktische Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen vermittelt werden, ohne dass dies eine systematische Berufsausbildung oder vergleichbare Ausbildung darstellt. Ein Praktikum ermöglicht dem Praktikanten*der Praktikantin praktische Erfahrungen in einer bestimmten Berufsrichtung und im Berufsalltag zu sammeln und Kenntnisse zu vertiefen und dient dazu, die Ausbildung oder Berufsfindung/-orientierung zu unterstützen.
Praktika sind keine Arbeitsverhältnisse. Hier steht das Lernen im Vordergrund nicht die Arbeitsleistung an sich. Leistungen im Rahmen der Vermittlung praktischer Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen stehen dem nicht entgegen.
Praktika werden in Pflichtpraktika und freiwillige Praktika unterschieden. Im letzten Abschnitt gehen wir auf eine Sonderform eines Praktikums ein.
Pflichtpraktika
… sind solche, die zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung/des Studiums o. ä. aufgrund einer (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie verpflichtend vorgeschrieben und somit Bestandteil einer allgemeinbildenden- oder berufsbildenden (Hoch-)Schulausbildung sind.
Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von Pflichtpraktika differenziert nach Zielgruppen vorgestellt.
Pflichtpraktika in der Schule
Pflichtpraktika im Studium/während des Studiums
Freiwillige Praktika
… sind solche, die zur Berufsorientierung oder begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung absolviert werden können.
Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von freiwilligen Praktika differenziert nach Zielgruppen vorgestellt.
Freiwillige Praktika von Schüler*innen
Während der schulfreien Zeit können Schüler*innen aller Schulformen ein freiwilliges Praktikum durchführen. Dieses Praktikum soll den Schülern*Schülerinnen helfen, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und sich im Berufsalltag zu orientieren.
Hinweis: Ein „Ferienjob“ ist kein Praktikum, da hier die Arbeitsleistungen im Vordergrund stehen.
Freiwillige Praktika von Studierenden
Freiwillige Praktika von Studierenden werden häufig genutzt, um bereits erworbene Kenntnisse z. B. aus dem Pflichtpraktikum zu vertiefen. Auch können sie hier zukünftige Berufsbilder näher kennenlernen, praktische Erfahrungen sammeln und sich in der Arbeitswelt orientieren. Der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten steht hier im Vordergrund.
Hinweis: Zielt das Beschäftigungsverhältnis auf das Erbringen von Arbeitsleistungen ab, besteht ein Arbeitsverhältnis – kein Praktikumsverhältnis.
Freiwillige Praktika nach Schulabschluss und vor Aufnahme des Studiums
Um die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem Studium zu überbrücken, ist es möglich, ein Praktikum zur Vorbereitung auf das Studium durchzuführen. Ziel ist auch hier die Berufsorientierung und der Erwerb von ersten praktischen Erfahrungen.
Freiwillige Praktika nach dem Studium
Freiwillige Praktika nach dem Studium sind grundsätzlich nicht möglich.
Andere Praktika
Praktika im Rahmen der beruflichen Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf
Um in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen, nutzen viele Menschen eine berufliche Rehabilitation oder eine Wiedereingliederung über verschiedene Bildungsträger oder als Maßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenters. Diese werden von den entsprechenden Bildungsträgern oder der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter genehmigt, sodass die Verantwortung dort bleibt.
Für weitere Fragen zu Praktika (z. B. Praktika in der Berufsfachschule, Vorpraktika, Praktika zur Anerkennung eines Berufs-/Hochschulabschlusses bzw. Berufspraktika) wenden Sie sich bitte an das Team des Referates 3.2 - Personalentwicklung (siehe unten).
Ablauf
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn im Referat 3.2 – Personalentwicklung ein. Dort werden diese geprüft und weiter bearbeitet.
Hinweis: Praktikumsunterlagen, die nach Beginn des Praktikums eingereicht werden, können leider nicht bearbeitet werden. Ein Praktikum ist dann abzulehnen.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Durchführung von Praktika und die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktika-Richtlinie der TdL) vom 1. Juni 2016 (Beschluss der 10./2018 Mitgliederversammlung der TdL am 1. Juni 2016)
- Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 5 vom 2. März 2019
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitsschutzverordnungen
Auslandsaufenthalt während des Praktikums
Wenn ein Auslandsaufenthalt (unabhängig von der Dauer) während des Praktikums notwendig ist, ist hierfür eine A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse auszufüllen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Personalabteilung bzw. an das Team des Referates 3.2 - Personalentwicklung.
Formulare
Derzeit gibt es keine Formulare bzw. Praktikumsvereinbarungen zum Download. Diese werden individuell durch das Team des Referates 3.2 - Personalentwicklung erstellt.
Kontakt
Referat 3.2 - Personalentwicklung
Tel.: (0345) 55-21504 / -21279 / -21292
Fax: (0345) 55-27136
personalentwicklung@verwaltung.uni-halle.de
FAQ
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist eine vorübergehende, zeitlich befristete Tätigkeit, die im Rahmen einer beruflichen oder schulischen Ausbildung oder eines Studiums praktische Erfahrungen in einer bestimmten Berufsrichtung vermitteln soll. Ein Praktikum gilt vorwiegend zur Berufsorientierung bzw. der praktischen Vertiefung von theoretischen Kenntnissen.
Wer kann ein Praktikum an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchführen?
- Schüler*innen
- Auszubildende
- Studierende
- Teilnehmer*innen von Bildungsmaßnahmen bei Bildungsträgern
Wo kann ein Praktikum an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, in allen Bereichen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein Praktikum durchzuführen, wenn innerhalb der Bereiche genügend Kapazitäten vorhanden sind (materiell und personell).
Wer ist Ansprechpartner für Praktikant*innen?
Das Schulbüro PROLOGE und die Personalabteilung stehen Ihnen hier gern für Fragen zur Verfügung.
Die Praktikumsvereinbarung wird in der Personalabteilung geschlossen (siehe Ansprechpartnerin).
Wie kann ich mich für ein Praktikum bewerben?
Bei Interesse schicken Sie ein Bewerbungsschreiben (inkl. Zeitraum, Einsatzbereich, Ziel des Praktikums), Lebenslauf und ggf. ein aktuelles Zeugnis o. ä. per E-Mail an den Einsatzbereich, an das Schulbüro oder an das Team des Referates 3.2 - Personalentwicklung.
Was ist für ein Praktikum an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg notwendig?
Um ein Praktikum an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchführen zu können, muss rechtzeitig (mindestens ein Monat vor Beginn des Praktikums) eine Praktikumsvereinbarung von den Beteiligten (i. d. R. Praktikant*in, Verantwortliche*r des Bereiches an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Personalabteilung) unterschrieben werden. Sofern es bspw. seitens der Schule o. ä. Vordrucke für Praktikumsvereinbarungen gibt, können diese von dem Praktikanten*der Praktikantin mitgebracht werden. Ansonsten wird eine Praktikumsvereinbarung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verwendet. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Team des Referates 3.2 - Personalentwicklung.
Bei einem Pflichtpraktikum ist außerdem die Rechtsgrundlage für das Praktikum (z. B. Ausbildungsordnung, hochschulrechtliche Bestimmung) notwendig, sowie die Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung u. ä. (falls zutreffend).
Am Ende des Praktikums erhält der*die Praktikant*in eine Bescheinigung für die Teilnahme. Auf Anfrage wird ihm*ihr ein Praktikumszeugnis erteilt.
Wird das Praktikum bezahlt?
Grundsätzlich führt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nur unentgeltliche Praktika durch.