Einstellung nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung
Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.
Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.
Übersicht
Einleitung
Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für eine Einstellung eines/r nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/in benötigen.
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen sind Angestellte einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, die die wissenschaftliche Forschung und Lehre administrativ unterstützen. Dies umfasst bspw. die Mitarbeiter/innen der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV), Laboranten, Mitarbeiter/innen in Prüfungsämtern und Dekanaten oder auch Sekretär/innen in den Fakultäten.
Die Voraussetzung für eine Einstellung eines nichtwissenschaftlichen Mitarbeiters / einer nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin über Haushaltsmittel ist eine vakante Haushaltsstelle. Der Einstellungsantrag sowie dazugehörige Unterlagen wie Ausschreibungstext und Tätigkeitsdarstellung sind im Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen können sowohl befristet (bspw. gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) als auch unbefristet beschäftigt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine unbefristete Einstellung der Zustimmung des Rektorats bedarf.
Anträge und Formulare
a) für Vorgesetzte
- Antrag auf Stellenbesetzung (Haushalt)
- Tätigkeitsdarstellung für Beschäftigte
- Vorlage: Interne Stellenausschreibung
- Vorlage: Externe Stellenausschreibung
- Einstellungsunterlagen (komplett) für Vorgesetzte