Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Anzeige/Genehmigung und Abrechnung einer Nebentätigkeit

Einleitung

Auf dieser Seite finden Sie die Dokumente und gesetzlichen Regelungen, die Sie für die Anzeige bzw. Beantragung einer Genehmigung zur Ausübung einer unentgeltlichen oder entgeltlichen Nebentätigkeit benötigen.

Vor der Ausübung einer Nebentätigkeit füllen Sie bitte das Nebentätigkeitsformular aus und reichen es rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor der Aufnahme der Nebentätigkeit auf dem Dienstweg in der Personalabteilung ein.

Dienstwege

  1. Fakultätsbeschäftigte: über die/den Dienstvorgesetzte(n) und dem/die Dekan(in)
  2. Beschäftigte in Zentren: über die/den geschäftsführende(n) Direktor(in)
  3. Beschäftigte der Zentralen Uinversitätsverwaltung: über die/den Abteilungsleiter(in)

Ausführliche Erläuterungen rund um das Gebiet der Nebentätigkeit finden Sie unter der Rubrik FAQ´s.

Darüber hinaus unterstützen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen Sie  gern bei der Anzeige bzw. Beantragung der Genehmigung einer  Nebentätigkeit.


Rechtsvorschriften

Anträge und Formulare

Ansprechpartner*innen

Merkblätter...

... zu diesem Thema finden Sie hier.

[ mehr ... ]

Für Haushaltsbeschäftigte

Naturwissenschaften

Roger Riedl

Tel.: (0345) 55-21510

Geisteswissenschaften

Heike Fischer

Tel.: (0345) 55-21522/ 21520

Für Drittmittelbeschäftigte

Mandy Hädermann

Tel.: (0345) 55-21393


FAQ´s

Das Nebentätigkeitsrecht ist eine komplizierte Materie, die von vielen Detailregelungen geprägt ist.

Was ist eine Nebentätigkeit?

Nebentätigkeit ist der Oberbegriff für Nebenamt und Nebenbeschäftigung.

Nebenamt ist jede nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.

Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Eine Nebenbeschäftigung kann sowohl selbstständig als auch nichtselbständig in Form eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.

Unter den Begriff der Nebenbeschäftigung fallen nicht

  • Tätigkeiten, die nach allgemeiner Anschauung zur persönlichen Lebensgestaltung gehören, wie z.B. typische Freizeitbetätigungen.
  • Kleine Hilfeleistungen für Verwandte, Freunde, Nachbarn und dgl.

Da jede außerhalb des Hauptberufes wahrgenommene Tätigkeit Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und Arbeitsqualität haben kann, kann z.B. auch eine extensive Beschäftigung bei einem Verein oder gar die Nachbarschaftshilfe bei einem Hausbau eine Nebenbeschäftigung sein.

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Informationen von A-Z" unter "Nebentätigkeit".

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