Anzeige/Genehmigung und Abrechnung einer Nebentätigkeit
Übersicht
Einleitung
Auf dieser Seite finden Sie die Dokumente und gesetzlichen Regelungen, die Sie für die Anzeige bzw. Beantragung einer Genehmigung zur Ausübung einer unentgeltlichen oder entgeltlichen Nebentätigkeit benötigen.
Vor der Ausübung einer Nebentätigkeit füllen Sie bitte das Nebentätigkeitsformular aus und reichen es rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor der Aufnahme der Nebentätigkeit auf dem Dienstweg in der Personalabteilung ein.
Dienstwege
- Fakultätsbeschäftigte: über die/den Dienstvorgesetzte(n) und dem/die Dekan(in)
- Beschäftigte in Zentren: über die/den geschäftsführende(n) Direktor(in)
- Beschäftigte der Zentralen Uinversitätsverwaltung: über die/den Abteilungsleiter(in)
Ausführliche Erläuterungen rund um das Gebiet der Nebentätigkeit finden Sie unter der Rubrik FAQ´s.
Darüber hinaus unterstützen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen Sie gern bei der Anzeige bzw. Beantragung der Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Rechtsvorschriften
Anträge und Formulare
- Formblatt zur Anzeige bzw. Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit
- Formblatt zum Arbeitszeitnachweis für Nebentätigkeiten
- Formblatt zur Ablieferung für eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst und Inanspruchnahme von Ressourcen des Dienstherrn
Ansprechpartner*innen
Für Haushaltsbeschäftigte
Naturwissenschaften
Roger Riedl
Tel.: (0345) 55-21510
roger.riedl@verwaltung.uni-halle.de
Geisteswissenschaften
Heike Fischer
Tel.: (0345) 55-21522/ 21520
heike.fischer@verwaltung.uni-halle.de
Für Drittmittelbeschäftigte
Mandy Hädermann
Tel.: (0345) 55-21393
mandy.haedermann@verwaltung.uni-halle.de
FAQ´s
Das Nebentätigkeitsrecht ist eine komplizierte Materie, die von vielen Detailregelungen geprägt ist.
Was ist eine Nebentätigkeit?
Nebentätigkeit ist der Oberbegriff für Nebenamt und Nebenbeschäftigung.
Nebenamt ist jede nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Eine Nebenbeschäftigung kann sowohl selbstständig als auch nichtselbständig in Form eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
Unter den Begriff der Nebenbeschäftigung fallen nicht
- Tätigkeiten, die nach allgemeiner Anschauung zur persönlichen Lebensgestaltung gehören, wie z.B. typische Freizeitbetätigungen.
- Kleine Hilfeleistungen für Verwandte, Freunde, Nachbarn und dgl.
Da jede außerhalb des Hauptberufes wahrgenommene Tätigkeit Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und Arbeitsqualität haben kann, kann z.B. auch eine extensive Beschäftigung bei einem Verein oder gar die Nachbarschaftshilfe bei einem Hausbau eine Nebenbeschäftigung sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Informationen von A-Z" unter "Nebentätigkeit".