Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Lehraufträge

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Lehrbeauftragte

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Lehrbeauftragte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Lehraufträgen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Registriernummer

Die Abteilung 3 - Personal vergibt eine Registriernummer, wenn der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages positiv geprüft wurde und der Lehrauftrag damit erteilt werden kann (vgl. Abbildung).

Diese Registriernummer muss auf allen weiteren Formularen (Erteilung des Lehrauftrages, Empfangsbestätigung des Lehrauftrages und auf dem Abrechnungsformular) zwingend angegeben werden. Sollte die Registriernummer fehlen, wird durch Abteilung 2 - Finanzen keine Zahlung angewiesen.

Vergabe der Registriernummer

Vergabe der Registriernummer

Antrag und Erteilung

Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages ist vom Institut an das Dekanat (1) zu übersenden. Nach positiver Entscheidung durch die*den Dekan*in wird der Antrag (inkl. des Formblattes "Persönliche Daten") an die Abteilung 3-Personal zur personalrechtlichen Überprüfung gesandt. Die Abteilung 3-Personal übersendet dem Dekanat den Antrag nach erfolgter Prüfung zurück- dann kann das Dekanat den Lehrauftrag erteilen.

Die Erteilung des Lehrauftrages erfolgt mit einem Schreiben (Bescheid) an die*den Lehrbeauftragte*n. Dies erfolgt durch das Dekanat. Das Informationsblatt und das Rücksendungsformular (Empfangsbestätigung) ist dem Schreiben beizufügen.

Die*der Lehrbeauftragte hat den Empfang zu bestätigen. Diese Bestätigung ist im Dekanat aufzubewahren.

(1) Bei zentralen (und/oder wissenschaftlichen) Einrichtungen sinngemäß über die*den geschäftsführende*n Direktor*in.

Bei Drittmitteln sinngemäß die*der Projektverantwortliche.

Vergütung

Die Abrechnungen (mit und ohne Reisekosten) finden über die Dekanate bzw. über Abeilung 2 - Finanzen statt.

Formulare

Es wird zwischen folgenden Lehraufträgen unterschieden:


1. Lehrauftrag zur Ergänzung des Lehrangebots


2. Lehrauftrag zur Erstellung von Lehrmaterial in multimedialen Lehrangeboten


3. Lehrauftrag für die Mitwirkung an zusätzlichen Prüfungen


4. Lehrauftrag in einem studiengebührenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang


5. Lehrauftrag für das Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt | Abteilung Halle

Für Lehraufträge, die am Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt | Abteilung Halle erteilt werden, klicken Sie bitte hier.


Einzelabruf: Download des Formulars "persönliche Daten"


Eine Auszahlungsanordnung, Informationen zu Reisekosten sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf  den Seiten der Abteilung 2 - Finanzen.


Ansprechpartner*innen

Christian Rothe

Tel.: (0345) 55-21408
Fax: (0345) 55-27080

Verantwortlich für Lehraufträge folgender Bereiche:

  • Philosophische Fakultäten I-III
  • Sprachenzentrum
  • Studienkolleg

Derzeit in Vertretung:

  • Naturwissenschaftliche Fakultät III
  • Rektorat
  • sonstige Einrichtungen

Aline Thomas

Tel.: (0345) 55-21409
Fax: (0345) 55-27080

Verantwortlich für Lehraufträge folgender Bereiche:

  • Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Theologische Fakultät
  • Interdisziplinäres wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
  • Zentrum für Lehrerbildung

Derzeit in Vertretung:

  • Naturwissenschaftliche Fakultäten I-II

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