Lehraufträge
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Lehrbeauftragte
Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.
Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Lehrbeauftragte
Übersicht
- Registriernummer
- Formulare
- 1. Lehrauftrag zur Ergänzung des Lehrangebots
- 2. Lehrauftrag zur Erstellung von Lehrmaterial in multimedialen Lehrangeboten
- 3. Lehrauftrag für die Mitwirkung an zusätzlichen Prüfungen
- 4. Lehrauftrag in einem studiengebührenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang
- 5. Lehrauftrag für das Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt | Abteilung Halle
- Einzelabruf: Download des Formulars "persönliche Daten"
- Ansprechpartner*innen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Lehraufträgen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Registriernummer
Die Abteilung 3 - Personal vergibt eine Registriernummer, wenn der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages positiv geprüft wurde und der Lehrauftrag damit erteilt werden kann (vgl. Abbildung).
Diese Registriernummer muss auf allen weiteren Formularen (Erteilung des Lehrauftrages, Empfangsbestätigung des Lehrauftrages und auf dem Abrechnungsformular) zwingend angegeben werden. Sollte die Registriernummer fehlen, wird durch Abteilung 2 - Finanzen keine Zahlung angewiesen.
Antrag und Erteilung
Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages ist vom Institut an das Dekanat (1) zu übersenden. Nach positiver Entscheidung durch die*den Dekan*in wird der Antrag (inkl. des Formblattes "Persönliche Daten") an die Abteilung 3-Personal zur personalrechtlichen Überprüfung gesandt. Die Abteilung 3-Personal übersendet dem Dekanat den Antrag nach erfolgter Prüfung zurück- dann kann das Dekanat den Lehrauftrag erteilen.
Die Erteilung des Lehrauftrages erfolgt mit einem Schreiben (Bescheid) an die*den Lehrbeauftragte*n. Dies erfolgt durch das Dekanat. Das Informationsblatt und das Rücksendungsformular (Empfangsbestätigung) ist dem Schreiben beizufügen.
Die*der Lehrbeauftragte hat den Empfang zu bestätigen. Diese Bestätigung ist im Dekanat aufzubewahren.
(1) Bei zentralen (und/oder wissenschaftlichen) Einrichtungen sinngemäß über die*den geschäftsführende*n Direktor*in.
Bei Drittmitteln sinngemäß die*der Projektverantwortliche.
Vergütung
Die Abrechnungen (mit und ohne Reisekosten) finden über die Dekanate bzw. über Abeilung 2 - Finanzen statt.
Formulare
Es wird zwischen folgenden Lehraufträgen unterschieden:
1. Lehrauftrag zur Ergänzung des Lehrangebots
2. Lehrauftrag zur Erstellung von Lehrmaterial in multimedialen Lehrangeboten
3. Lehrauftrag für die Mitwirkung an zusätzlichen Prüfungen
4. Lehrauftrag in einem studiengebührenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang
5. Lehrauftrag für das Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt | Abteilung Halle
Für Lehraufträge, die am Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt | Abteilung Halle erteilt werden, klicken Sie bitte hier.
Einzelabruf: Download des Formulars "persönliche Daten"
Eine Auszahlungsanordnung, Informationen zu Reisekosten sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten der Abteilung 2 - Finanzen.
Ansprechpartner*innen
Christian Rothe
Tel.: (0345) 55-21408
Fax: (0345) 55-27640
christian.rothe@verwaltung.uni-halle.de
Verantwortlich für Lehraufträge folgender Bereiche:
- Philosophische Fakultäten I-III
- Sprachenzentrum
- Studienkolleg
derzeit in Vertretung:
- Naturwissenschaftliche Fakultät III
- Rektorat
- sonstige Einrichtungen
Aline Thomas
Tel.: (0345) 55-21409
Fax: (0345) 55-27640
aline.thomas@verwaltung.uni-halle.de
Verantwortlich für Lehraufträge folgender Bereiche:
- Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
- Interdisziplinäres wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
- Zentrum für Lehrerbildung
derzeit in Vertretung:
- Naturwissenschaftliche Fakultäten I bis II