Kindergeld
Das Kindergeld ist dazu gedacht, für das Kind eine Grundversorgung zu schaffen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen geleistet. Bei volljährigen Kindern hängt der Bezug von Kindergeld von der Ausbilung etc. sowie dessen Einkommen ab.
Wichtige Änderung zum 01.10.2018
Zuständigkeitswechsel der Familienkasse
05.09.2018:
Die Kindergeldbearbeitung für die Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt wird ab dem 01. Oktober 2018 von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen.
Die Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt werden letztmalig für den Monat September 2018 das Kindergeld zusammen mit ihren Bezügen erhalten.
Ab dem Monat Oktober 2018 erfolgt dann die Zahlung des Kindergeldes durch die jeweils zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zuständigkeit der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindergeldberechtigten. Ab dem 04. Oktober 2018 stehen Ihnen auch die kostenfreien Hotlines der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter den Telefonnummern
0800 4 5555 35 oder
0800 4 5555 30
zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Ministeriums der Finanzen und dem Flyer der Bundesagentur für Arbeit. Beides haben wir Ihnen als Download bereit gestellt:
Merkblatt des Ministeriums der Finanzen