Gastvorträge
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Lehrbeauftragte
Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.
Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.
Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Gastvortragende
Gastvorträge sind Einzelveranstaltungen mit individueller Thematik, die nicht zur Abdeckung curricularer Lehre dienen. Sie können an Personen vergeben werden, die nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Universität stehen.
Gastvorträge können mit bis zu 250 Euro vergütet werden. Von diesem Grundsatz kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn dies im Einzelfall wegen der herausragenden Bedeutung des Vortrages und der zu gewinnenden Persönlichkeit erforderlich ist; in diesem Fall ist der Abrechnung eine schriftliche Begründung beizufügen.
Für die Erteilung eines Gastvortrages bedarf es der Schriftform und erfolgt durch die Dekanin bzw. den Dekan der jeweiligen Fakultät, die Leiterin bzw. den Leiter bzw. die Direktorin bzw. den Direktor der jeweiligen zentralen Einrichtung bzw. des wissenschaftlichen Zentrums oder bei Drittmitteln durch die Projektverantwortliche bzw. den Projektverantwortlichen.
Der/dem Gastvortragenden wird vor dem Gastvortrag ein entsprechender Vertrag ausgehändigt. Diesen finden Sie nachfolgend zum Download.
Vertrag
- Vertrag zur Erteilung eines Gastvortrages
- Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für Gastvortragende
Agreement on the Allocation of a Guest Lecture
Please note:
The "Agreement on the Allocation of a Guest Lecture" is only for translation purposes. Please do not fill out!
Vergütung
Die Abrechnungen (mit und ohne Reisekosten) finden über die Dekanate bzw. über Abeilung 2 - Finanzen statt.
Bitte beachten Sie, dass der Auszahlungsanordnung immer ein Original des Vertrages als zahlungsbegründende Unterlage beizufügen ist.
Informationen zu Reisekosten sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten der Abteilung 2 - Finanzen.