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Bildungsurlaub

Einleitung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch von ihrer Arbeit zum Zweck der Weiterbildung freigestellt zu werden. Dies geschieht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage im Jahr. Der Anspruch von 2 Jahren kann zusammengefasst werden (=10 Tage). Rechtsgrundlage hierfür ist das Bildungsfreistellungsgesetz LSA. Juris und Sachsen-Anhalt stellen Ihnen dieses Gesetz hier zur Verfügung.   

Beantragt wird der Bildungsurlaub über den unten stehenden "Antrag auf Bildungsurlaub".

Beil Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Arbeitszeiterfassung ist dem Sachgebiet "Arbeitszeiterfassung & Webterminal" eine Kopie zu übersenden.


Anträge und Formulare

Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

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