Beihilfe: Antrag und Informationen (Beamtinnen und Beamte)
Bundesbeihilfeverordnung
Nach § 3 Abs. 8 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gelten in Sachsen-Anhalt die jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes.
Einer zusätzlichen Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen-Anhalt bedarf es daher nicht.
Demnach werden zukünftig Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung nicht mehr im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Die jeweils aktuellen Versionen der Bundesbeihilfeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung sind unter dem Link:
https://mf.sachsen-anhalt.de/dienstrecht/beihilferecht
eingestellt.
Unter folgendem Link finden Sie alle relevanten Formulare zum Thema "Beihilfe".
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich diese, von der Bezügeverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellte, Downloads zu verwenden sind.
Durch die direkte Verlinkung zu den Seiten der Bezügeverwaltung wird sichergestellt, dass stets aktuelle Formulare verwendet werden.