Angebote für Lehrbeauftragte
Hinweis:
Lehraufträge gelten grundsätzlich zur Ergänzung des Lehrangebots.
Die Lehrbeauftragten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art. Sie sind nebenberuflich tätig. Mit der Erteilung eines Lehrauftrages wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg oder dem Land Sachsen-Anhalt begründet.
Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbstständig wahr. Der Gegenstand der Lehrveranstaltung wird bei der Erteilung des Lehrauftrages festgelegt. Die Lehrbeauftragten haben bei ihrer Lehrtätigkeit die Anforderungen, die sich aus Prüfungs-und Studienordnungen oder im Zusammenhang mit anderen Lehrveranstaltungen ergeben, zu beachten.
Die Lehrauftragstätigkeit ist eine selbstständige Tätigkeit und unterliegt der Steuerpflicht. Für die Versteuerung sind Lehrbeauftragte selbst verantwortlich. Für die Einhaltung weiterer Rechtsvorschriften, insbesondere des Nebentätigkeitsrechtes tragen die Lehrbeauftragten selbst Sorge.
Rechtsgrundlage:
§ 50 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)