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Zeugnisprüfung ZAB

Nachfolgend wollen wir Sie über die Möglichkeit informieren, dass Sie einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufs- oder Studienabschlüsse erlangen können. Dieser Betrag wird nach Genehmigung als Festbetrag ausgereicht.

Was wird mit diesem Festbetrag gefördert?

  1. Ausgaben zur Übersetzung und Beglaubigungen sowie eidesstattliche Versicherungen und
  2. Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens sowie im Rahmen der ZAB- Zeugnisbewertung.

Wer ist förderfähig?

Förderfähig ist, wer die Aufnahme eines Verfahrens zur Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlusses bzw. den erfolgreichen Abschluss eines Anerkennungsverfahrens oder den Erhalt einer Zeugnisbewertung der ausländischen Hochschulqualifikation anstrebt.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen,

  1. die im Ausland ihre Berufsqualifikation erworben haben,
  2. die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Staat, in dem die Ausbildung/ Studium abgeschlossen wurde,
  3. denen nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, bei Alleinstehenden unter 32.000 Euro und bei Ehe- oder Lebenspartnerschaften unter 50.000 Euro Jahreseinkommen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.   

Wie erfolgt die Antragsstellung und wo?

Der Antrag ist einzureichen bei:

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Zentrale Förderstelle Anerkennungszuschuss
Mühlenstraße 34/36
09111 Chemnitz

Das Antragsformular finden Sie hier.   

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