Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes - Neue Formulare im Rahmen der Einstellungs-/Verlängerungsprozesse

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen mit Nachwuchswissenschaftler/innen und bisher auch von nicht-wissenschaftlichem Personal im Rahmen von Drittmittelverträgen.

Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes novelliert.

Die Neuregelungen sind nunmehr in Kraft getreten und bedingen eine Umstellung der Geschäftsabläufe in der Abteilung 3-Personal. In diesem Zusammenhang wurden auch die Formulare zur Einstellung und Verlängerung von wissenschaftlichem Personal aktualisiert. Wir möchten Sie bitten, zukünftig nur noch die neuen Formulare zu verwenden, um eine schnellst mögliche Bearbeitung zu gewährleisten.

Wir möchten Sie außerdem um Verständnis bitten, dass aus diesem Grund in Einzelfällen zeitliche Verzögerungen bei der Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen auftreten werden, da geprüft werden muss, ob die Einstellung bzw. Vertragsverlängerung befristet Beschäftigter auch nach den neuen Vorschriften des WissZeitVG zulässig ist bzw. welche Anpassungen ggf. vorgenommen werden müssen.

Informationen zu den wesentlichen Änderungen erhalten Sie nachfolgend.

Ihre Abteilung 3-Personal

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