Stufenzuordnung
Im Bereich der Eingruppierung, wo jedem Tarifbeschäftigten im Rahmen der tariflichen Bewertung eine Entgeltgruppe zugeordnet wird, gibt es zudem die Stufe.
Diese richtet sich nach den individuellen und persönlichen Voraussetzungen. Das Tarifrecht unterscheidet dabei die Grundstufen 1 und 2 und die Entwicklungsstufen 3-6.
In welche Stufe man einzugruppieren ist, regeln die §§ 16, 17 und 40 Nr. 5 TV-L.
Eine Übersicht über das Entgelt in jeder Stufe erhalten Sie hier.