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Personalkosten

Die Angaben dienen nur für Planungszwecke und sind ohne Gewähr

Für die Planung von Bruttopersonalkosten haben wir für Sie Tabellen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese nur universitätsintern zur Verfügung stehen.


Für die Planung von Personalkosten

Informationen zur Einstellung oder Verlängerung von Hilfskräften und Tarifbeschäftigten finden Sie hier.

Spezielle Anfragen zur Kostenplanung richten Sie bitte an das Team von Referat 3.6.

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Bruttopersonalkosten 2026 für Tarifbeschäftigte

Tarifvertrag vom 14.02.2026, veröffentlicht mit Schnellbrief des MF vom 17.03.2026

SV-Pauschalsatz 2026 für Planungszwecke – Stand 01.01.2026

24,50 % (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)

Die Arbeitgeberkosten können in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Einzelfalls niedriger oder höher sein.

Studentische (studAK) und wissenschaftliche Hilfskräfte (wissHK) ab dem 01.01.2026

Achtung!

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bruttopersonalkosten für die studentischen Aushilfskräfte (Vergütung nach Tarif) mit einem Maximalsatz der möglichen SV-Kosten in Höhe von 24,50 % (Stand 01.01.2026) berechnet werden. Der Stundensatz wird aus der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe mit dem Divisor 173,92 und dem SV-Pauschalsatz ermittelt.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bruttopersonalkosten für die wissenschaftlichen Hilfskräfte (außertariflich, Vergütung nach Stundensatz) mit einem Maximalsatz der möglichen SV-Kosten in Höhe von 28,24 % berechnet werden.

Die Arbeitgeberkosten können in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Einzelfalls niedriger oder höher sein.

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