Personalkosten
Die Angaben dienen nur für Planungszwecke und sind ohne Gewähr
Für die Planung von Bruttopersonalkosten haben wir für Sie Tabellen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese nur universitätsintern zur Verfügung stehen.
Bruttopersonalkosten 2025 für Tarifbeschäftigte
Tarifvertrag vom 09.12.2023, veröffentlicht mit Schnellbrief des MF vom 31.01.2024
- Monats- und Jahresbruttopersonalkosten 01.01.2025 bis 31.01.2025
- Monats- und Jahresbruttopersonalkosten ab 01.02.2025
SV-Pauschalsatz 2025 für Planungszwecke – Stand 01.01.2025
24,50 % (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)
Die Arbeitgeberkosten können in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Einzelfalls niedriger oder höher sein.
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.01.2025
Achtung!
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bruttopersonalkosten für die studentischen Aushilfskräfte (Vergütung nach Tarif) mit einem Maximalsatz der möglichen SV-Kosten in Höhe von 24,50 % (Stand 01.01.2025) berechnet werden. Der Stundensatz wird aus der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe mit dem Divisor 173,92 und dem SV-Pauschalsatz ermittelt.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bruttopersonalkosten für die wissenschaftlichen Hilfskräfte (außertariflich, Vergütung nach Stundensatz) mit einem Maximalsatz der möglichen SV-Kosten in Höhe von 28,24 % berechnet werden.
Die Arbeitgeberkosten können in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Einzelfalls niedriger oder höher sein.
2024
- Studentische Hilfskraft ohne Abschluss ab 01.04.2024
- Stundensätze wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss ab 01.04.2024
- Stundensätze wissenschaftliche Hilfskraft mit Hochschulabschluss ab 01.04.2024