Personalrat
Die Aufgaben des Personalrats werden durch das Personalvertretungsgesetz geregelt. Dabei können die Bundesländer unter Beachtung der Rahmenregelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes die Aufgaben des Personalrats durch eigene Personalvertretungsgesetze regeln.
Für das Land Sachsen-Anhalt sind diese Aufgaben im entsprechenden Gesetz (PersVG LSA) in seiner jeweils gültigen Fassung geregelt.
(Quelle: Personalrat)