Jubiläumsgeld
Bei dem Jubiläumsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung. Bechäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei einer Beschäftigungszeit von
- 25 Jahren in Höhe von 350 EUR
- 40 Jahren in Höhe von 500 EUR.
Rechtsgrundlage:
§ 23 (2) TV-L
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