Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Beschwerdestelle AGG nutzen Sie bitte den weiterführenden Link:
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Rechtsgrundlage:
§ 1 ff. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)