Elternzeit
Informationen über die Elternzeit
Durch die Elternzeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Während der Elternzeit ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.
In unserer Rubrik "Mutterschutz und Elternzeit" finden Sie u.a. ein Gesprächsleitfaden, der ein Serviceangebot der Verwaltung für Dienstvorgesetzte und Beschäftigte ist.
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