Arbeitsvertrag und Ernennung
Der Arbeitsvertrag ist bei Beschäftigten ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen.
Rechtsgrundlage: § 2 TV-L
Bei Beamtinnen und Beamten liegt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis vor. Es gibt hier keinen Arbeitsvertrag sondern eine Ernennung. Die Ernennung stellt einen Verwaltungsakt dar.
Rechtsgrundlage: § 4 ff. LBG LSA