Ausschlussfrist
Ansprüche, die Sie als Beschäftigter gegenüber dem Arbeitgeber oder, die der Arbeitgeber gegenüber Ihnen hat verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
Dies hat schriftlich zu erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 37 TV-L
Ausschlussfristen gibt es auch in anderen Bereichen- wie dem Beamtenrecht. Dort gibt es zum Beispiel eine Ausschlussfrist für die Anmeldung eines Dienstunfalles.
Rechtsgrundlage: § 45 BeamtVG