Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Ausschlussfrist

Ansprüche, die Sie als Beschäftigter gegenüber dem Arbeitgeber oder, die der Arbeitgeber gegenüber Ihnen hat verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
Dies hat schriftlich zu erfolgen.

Rechtsgrundlage: § 37 TV-L

Ausschlussfristen gibt es auch in anderen Bereichen- wie dem Beamtenrecht. Dort gibt es zum Beispiel eine Ausschlussfrist für die Anmeldung eines Dienstunfalles.

Rechtsgrundlage: § 45 BeamtVG

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