Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Arztbesuche während der Arbeitszeit

Arztbesuche während der Arbeitszeit

Grundsätzlich sollen Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Der Anspruchauf bezahlte Freistellung besteht nur ausnahmsweise und zwar dann, wenn gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (§ 29 Abs. 1 Buchstabe f) die ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.

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