Arztbesuche während der Arbeitszeit
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Grundsätzlich sollen Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Der Anspruchauf bezahlte Freistellung besteht nur ausnahmsweise und zwar dann, wenn gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (§ 29 Abs. 1 Buchstabe f) die ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.
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