Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der MLU
Die Dienststelle und der Personalrat haben am 27.04.2023 die neue Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unterzeichnet, welche am 01.05.2023 in Kraft tritt.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier zum Download.
Wie gewohnt, finden Sie die Dienstvereinbarung ebenfalls in unseren "Servicebereichen" unter "Dienstvereinbarungen, Richt- und Leitlinien".
Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen der Dienstvereinbarung
- Ausweitung der Rahmenarbeitszeit: nunmehr von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr;
- Wegfall der Kappungsgrenzen in Bezug auf das Gleitzeitguthaben bei der gleitenden Arbeitszeit; Einführung eines "Ampel-Modells";
- genereller Wegfall der Kernarbeitszeit verbunden mit der Möglichkeit der Einführung einer Kernarbeitszeit in besonderen Fällen;
- Aufzeichnung der Mehrarbeitszeiten durch das wissenschaftliche Personal zur Umsetzung von § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG);
- Aufnahme der wissenschaftlichen Hilfskräfte (§ 1 Abs. 3 der Dienstvereinbarung);
- detailliertere Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit und der Ruhepausen, um die Handlungssicherheit für die Beschäftigten zu verbessern und
- klare Vorgaben für die Vorgesetzten zur Umsetzung ihrer Fürsorge- und Kontrollpflicht. Die letzten drei Punkte sollen die Beschäftigten und die Vorgesetzten auch in die Lage versetzen, die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.
Hinweis zur 11. Dienstvereinbarung "Pandemie"
Bitte beachten Sie, dass die 11. Dienstvereinbarung "Pandemie" am 30.04.2023 ausläuft. Es ist damit nicht mehr möglich, Wohnraumarbeit zu gewähren.
Alle Beschäftigten, denen Wohnraumarbeit auf der Grundlage der 11. Dienstvereinbarung "Pandemie" gewährt wurde, müssen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Umsetzung im Zeiterfassungssystem MTZ Smart Time
Die Änderungen, die sich mit dem Abschluss der neuen Dienstvereinbarung ergeben, werden zeitnah in MTZ Smart Time umgesetzt. Das betrifft u.a. das "Ampel-Modell", die Kappungsgrenzen und die automatisierten E-Mail-Benachrichtigungen.