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Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der MLU

Die Dienststelle und der Personalrat haben am 27.04.2023 die neue Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unterzeichnet, welche am 01.05.2023 in Kraft tritt.

Die Dienstvereinbarung finden Sie hier zum Download.

Wie gewohnt, finden Sie die Dienstvereinbarung ebenfalls in unseren "Servicebereichen" unter "Dienstvereinbarungen, Richt- und Leitlinien".

Übersicht über die wichtigsten Regelungen der Dienstvereinbarung

  • Rahmenarbeitszeit: 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr;
  • "Ampel-Modell" (keine Kappung von Gleitzeitguthaben);
  • grundsätzlich keine Kernarbeitszeit verbunden mit der Möglichkeit der Einführung einer Kernarbeitszeit in besonderen Fällen;
  • Aufzeichnung der Mehrarbeitszeiten durch das wissenschaftliche Personal zur Umsetzung von § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG);
  • Aufnahme der wissenschaftlichen Hilfskräfte (§ 1 Abs. 3 der Dienstvereinbarung);
  • detailliertere Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit und der Ruhepausen, um die Handlungssicherheit für die Beschäftigten zu verbessern und
  • klare Vorgaben für die Vorgesetzten zur Umsetzung ihrer Fürsorge- und Kontrollpflicht. Die letzten drei Punkte sollen die Beschäftigten und die Vorgesetzten auch in die Lage versetzen, die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.

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