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Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Personalabteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Formulare, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner zu unseren Serviceangeboten.

Erste Informationen zu grundlegenden personalwirtschaftlichen Themen finden Sie unter Infos A-Z. Die Themen sind alphabetisch aufbereitet, Sie können aber auch nach Stichworten suchen.

In unserem Servicebereich finden Sie alle Informationen zu den einzelnen personalwirtschaftlichen Prozessen und die jeweils dazugehörigen Formulare zum Download.

Aktuelles | Newsroom

22.12.2025:
Für Beamtinnen und Beamte:
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
zur amtsangemessenen Alimentation

Information zum Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 5/18 u.a., veröffentlicht am 19.11.2025

Am 19.11.2025 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung des Landes Berlin (2 BvL 5/18 u.a.) veröffentlicht.

Hierbei handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss mit dem der Senat seine bisherige Rechtsprechung fortentwickelt. Informationen zur Prüfung, ob die Besoldung evident unzureichend und Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) deshalb verletzt ist, entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt.

Bitte beachten Sie, dass die bisherige Verfahrensweise mit Anträgen und Widersprüchen in Bezug auf eine amtsangemessene Alimentation bestehen bleibt. Beamtinnen und Beamte sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dazu verpflichtet, ihren Einwand der unzureichenden Alimentation in dem Haushaltsjahr geltend machen, für das sie eine höhere Besoldung begehren.

Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche nutzen Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Rückantwortschreiben und senden es bis zum 31.12.2025 an uns zurück. Sollten Sie Ihre Ansprüche bereits in den Vorjahren geltend gemacht haben, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Die Bezügestelle teilt dazu hier mit   , dass bereits in Vorjahren gestellte Alimentationsanträge und Widersprüche, über die noch nicht bestandskräftig entschieden wurde, fortgelten. Eine haushaltsnahe Geltendmachung ist damit erfolgt.

Von einer wiederholenden Antragstellung kann daher in diesen Fällen abgesehen werden.

Die betreffenden Beamtinnen und Beamten erhalten gesondert ein Anschreiben und eine Informations-Mail.

Ein Service Ihrer
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Sprechzeiten der Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter

Montag, Dienstag und Freitag ab 09:00 Uhr,
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag ab 13:00 Uhr

(telefonisch & persönlich)

Sprechzeiten für Fragen zur Zeiterfassung

Bei Fragen zum Thema Zeiterfassung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Zentrale Dienste | Geschäftsstelle zu folgenden Zeiten telefonisch zur Verfügung:

Dienstag: 13:00 bis 15:00 Uhr und
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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