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Abteilung 3 - Personal
Herzlich Willkommen!
Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Personalabteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Formulare, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner zu unseren Serviceangeboten.
Erste Informationen zu grundlegenden personalwirtschaftlichen Themen finden Sie unter Infos A-Z. Die Themen sind alphabetisch aufbereitet, Sie können aber auch nach Stichworten suchen.
In unserem Servicebereich finden Sie alle Informationen zu den einzelnen personalwirtschaftlichen Prozessen und die jeweils dazugehörigen Formulare zum Download.
Aktuelles
12.03.2024:
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und
Inflationsausgleichs-Monatszahlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass für Fragen zur Abrechnung und Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (IAP EZ) sowie der Inflationsausgleichs-Monatszahlung (IAP lfd) auf die Erläuterungen der hierfür zuständigen Bezügestelle verwiesen wird.
Den entsprechenden Link finden Sie hier.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang (§ 2 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich i. V. m. § 24 Abs. 2 TV-L). Hierbei kommt es auf die Verhältnisse am Stichtag 9. Dezember 2023 an (§ 2 Abs. 2 Satz 4 TV Inflationsausgleich).
Beschäftigte, die sich in einem Teilzeitarbeitsverhältnis nach dem Teilzeit-TV LSA befinden, erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit-TV LSA.
Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung handelt es sich gemäß § 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes, der zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird.
Nach dem eindeutig formulierten Zweck der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung handelt es sich somit nicht um eine Einmalzahlung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit tariflichen Anpassungen entstanden ist. Daher findet die Sonderreglung des § 4 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit-TV LSA keine Anwendung.
Ein Service Ihrer
Abteilung 3 - Personal
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Bei Anfragen zur Zeiterfassung steht Ihnen das Team Zeiterfassung unter der E-Mail Adresse zeiterfassung@verwaltung.uni-halle.de zur Verfügung.
Sprechzeiten der Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter
Montag, Dienstag und Freitag ab 09:00 Uhr,
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag ab 13:00 Uhr
(telefonisch & persönlich)
Sprechzeiten Team Zeiterfassung
Bitte beachten Sie die telefonischen Sprechzeiten vom Team Zeiterfassung:
Dienstag: 13:00 bis 15:00 Uhr und
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
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