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Abteilung 3 - Personal

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Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Personalabteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Formulare, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner zu unseren Serviceangeboten.

Erste Informationen zu grundlegenden personalwirtschaftlichen Themen finden Sie unter Infos A-Z. Die Themen sind alphabetisch aufbereitet, Sie können aber auch nach Stichworten suchen.

In unserem Servicebereich finden Sie alle Informationen zu den einzelnen personalwirtschaftlichen Prozessen und die jeweils dazugehörigen Formulare zum Download.

Aktuelles

12.03.2024:
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und
Inflationsausgleichs-Monatszahlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen nochmals darauf hinweisen, dass für Fragen zur Abrechnung und Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (IAP EZ) sowie der Inflationsausgleichs-Monatszahlung (IAP lfd) auf die Erläuterungen der hierfür zuständigen Bezügestelle verwiesen wird.

Den entsprechenden Link finden Sie hier.   

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang (§ 2 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich i. V. m. § 24 Abs. 2 TV-L). Hierbei kommt es auf die Verhältnisse am Stichtag 9. Dezember 2023 an (§ 2 Abs. 2 Satz 4 TV Inflationsausgleich).

Beschäftigte, die sich in einem Teilzeitarbeitsverhältnis nach dem Teilzeit-TV LSA befinden, erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit-TV LSA.

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung handelt es sich gemäß § 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes, der zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird.

Nach dem eindeutig formulierten Zweck der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung handelt es sich somit nicht um eine Einmalzahlung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit tariflichen Anpassungen entstanden ist. Daher findet die Sonderreglung des § 4 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit-TV LSA keine Anwendung.

Ein Service Ihrer
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Wir arbeiten permanent an der Verbesserung unseres Internetauftritts. Falls Ihnen bei der Nutzung Probleme auffallen, Sie eine wichtige Information nicht gefunden haben oder ein Hinweis nicht mehr aktuell ist, können Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung direkt per E-Mail an senden.

Bei Anfragen zur Zeiterfassung steht Ihnen das Team Zeiterfassung unter der E-Mail Adresse zur Verfügung.

Sprechzeiten der Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter

Montag, Dienstag und Freitag ab 09:00 Uhr,
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag ab 13:00 Uhr

(telefonisch & persönlich)

Sprechzeiten Team Zeiterfassung

Bitte beachten Sie die telefonischen Sprechzeiten vom Team Zeiterfassung:

Dienstag: 13:00 bis 15:00 Uhr und
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

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