Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Einstellung Hilfskraft (Drittmittel)

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Einleitung

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für eine Einstellung einer wissenschaftlichen Hilfskraft im Drittmittelbereich benötigen.

Forschung mit Mitteln Dritter liegt vor, wenn Mitglieder der Universität im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungsvorhaben durchführen, die nicht oder nur zu einem Teil aus den der Universität zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Forschung mit Mitteln Dritter erfolgt auf Grund von Zuwendungen Dritter oder in Ausführung von Forschungsaufträgen.

Wissenschaftliche Hilfskräfte in Dittmittelprojekten sind Beschäftigte einer Hochschule oder Forschungseinrichtungen, die die wissenschaftliche Forschung unterstützen. Dazu gehören wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Abschluss, wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor Abschluss und  wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss.

Sie werden nach dem Wissenschaftszeitvertrag (WissZeitVG) befristet beschäftigt.

Die Voraussetzung für eine Einstellung einer wissenschaftlichen Hilfskraft über Drittmittel ist ein Drittmittelprojekt, dass bspw. der/die Projektleiter oder der/die Einzustellende selbst eingeworben hat.


Leitfaden

Handreichung: Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

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