Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Rückerstattung von Bargeld

Einleitung

In Ausnahmefällen kommt es vor, dass ein/e Beschäftigte/r Ausgaben hat, die im direkten Zusammenhang mit seiner Beschäftigung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stehen. Diese werden zurückerstattet.

Insbesondereim Rahmen der Aus- und Weiterbildung entstehen mitunter nicht unerhebliche Kosten. Dazu gehören z. B. Reisekosten bei Prüfungsterminen, Schulbücher bzw. Lehrgangsunterlagen, bar verauslagte Seminar- bzw. Tagnungsgebühren.

Reguläre Reisekosten (z. B. Dienstreise, Fahrt zur Berufsschule, Fahrt zu Seminaren oder Tagungen) werden nicht über dieses Formular abgerechnet.

Rückerstattung von Kosten die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung angefallen sind:

Um Kosten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erstattet zu bekommen:

(1) füllt der/die Antragsteller/in das Formular „Antrag auf Rückerstattung von Bargeld“ (rechtsstehend) aus,

(2) heftet alle Belege (Kontoauszug bei Überweisung / Quittung bei Barauszahlung)

(3) und eine Begründung, wofür das Geld ausgelegt wurde, hinzu.

Die vollständigen Unterlagen werden dann im Referat 3.2 (Kontakt linksstehend) eingereicht. Hier erfolgt umgehend die Prüfung und Anweisung.

Rückerstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Seminarveranstaltung bzw. Tagung:

Um Kosten erstattet zu bekommen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Tagung entstanden sind:

(1) füllt der/die Antragsteller/in das Formular „Antrag auf Rückerstattung von Bargeld“ (rechtsstehend) aus,

(2) heftet alle Belege, die einen Nachweis der entstandenen Kosten führen (Kontoauszug bei Überweisung / Quittung bei Barauszahlung),

(3) und eine Kopie des Dienstreiseantrages hinzu.

Die vollständigen Unterlagen werden dann im Referat 3.2 (Kontakt linksstehend) eingereicht. Hier erfolgt umgehend die Prüfung und Anweisung.

Formulare

Antrag auf Rückerstattung von Bargeld

Den Antrag auf Rückerstattung von Bargeld finden Sie auf den Seiten der Abteilung 2-Finanzen

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Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

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FAQ's

Wann muss der Antrag abgegeben werden?

Der Antrag sollte umgehend, jedoch spätestens 2 Wochen nach der Maßnahme bzw. nach Erhalt der Nachweise über die entstandenen Kosten eingereicht werden.

Er gilt nur für bereits verauslagte Ausgaben. Es ist nicht möglich, sich auf diese Weise das Geld vorstrecken zu lassen.

Was muss unbedingt ausgefüllt werden?

(1) Stempel des Bereiches an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

(2) Verwendungszweck

(3) Höhe des verauslagten Betrages

(4) persönliche Angaben (insb. Kontoverbindung)

(5) persönliche Unterschrift

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