Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Externe Weiterbildungsveranstaltungen

Alle Beschäftigten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange das Recht zur Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, z. B. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt    oder anderen externen Trägern.

Im Rahmen der Möglichkeiten wird eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung gewährt.

Teilnahmebescheinigungen und ähnliche Zertifikate werden auf Wunsch des Teilnehmenden zu seiner Personalakte hinzugefügt.

Beantragung der Teilnahme und der Kostenübernahme

Wenn Sie für die Teilnahme an einer externen Weiterbildungsmaßnahme vom Dienst freigestellt werden möchten und die Universität die Kosten übernehmen bzw. sich an diesen beteiligen soll, müssen Sie dieses mit nebenstehendem Antrag geltend machen.

Der Antrag von Beschäftigten zur Teilnahme an einer externen Weiterbildungsmaßnahme ist auf dem Dienstweg unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes (siehe Link) so früh wie möglich, jedoch immer vor Beginn der Maßnahme, der Personalabteilung zuzuleiten.

Stehen der Teilnahme von  Beschäftigten an der Maßnahme dienstliche Gründe entgegen, hat der bzw. die jeweilige Vorgesetzte dies im Antrag zu begründen.

Eine Bearbeitung des Antrages durch die Personalabteilung ist nur möglich, wenn der Antrag sowohl von der*dem Beschäftigten als auch von der*dem Vorgesetzten vollständig ausgefüllt worden ist.

Die Übernahme der Seminarkosten ist für Beschäftigte nur dann sicher gestellt, wenn ihnen durch die Personalabteilung diese vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zugesichert worden ist.

Abrechnung von Seminar- bzw. Tagungskosten

Kosten für Weiterbildungmaßnahmen, die im dienstlichen Interesse liegen, werden von der Universität nach Maßgabe des Haushaltes getragen. Die Universität setzt sich für die Bereitstellung entsprechender Mittel ein.

Zur Übernahme der Seminar- bzw. Tagungskosten einer externen Weiterbildungsmaßnahme müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • bewilligter Antrag auf Teilnahme an einer Seminarveranstaltung (siehe Dokumente),
  • Originalrechnung über die Höhe der Seminar- bzw. Tagungskosten,
  • bei Verauslagung der Teilnahmegebühr: Kontoauszug sowie Antrag auf Rückerstattung von Bargeld im Original (Hinweis: Barauslagen über 50,-€ sind nur  im Ausnahmefall möglich und müssen vorher gesondert genehmigt werden).

Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt gesondert über den Dienstreiseantrag. Es gelten die Reisekostenregelungen der Uni Halle.

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