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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse dienen dem Arbeitnehmer als wesentliches Bewerbungselement und dem Arbeitgeber als wichtige Informationsquelle für die Personalauswahl, da Arbeitszeugnisse Auskunft über den Qualifikations- und Leistungsstand des Bewerbers geben.

Arbeitszeugnisse werden unterteilt in einfache und qualifizierte Zeugnisse. Während einfache Arbeitszeugnisse Angaben zur Person und zur Art und Dauer der Beschäftigung beinhalten, enthalten qualifizierte Arbeitszeugnisse darüber hinaus auch Angaben zur Leistung (Arbeitsumfang, Güte, Tempo, Fachkenntnisse, Arbeitsbereitschaft, Ausdrucksvermögen, Verhandlungsgeschick) sowie zur Führung (Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeiter und Dritten).

Bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen ist den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit zu folgen.

Ausführliche Informationen und Formulierungshilfen für Ausbildungszeugnisse und für Arbeitszeugnisse finden Sie hier.

Leitfaden und Formulierungshilfen zur Erstellung von Arbeitszeugnissen

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