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Einstellung nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Haushalt)

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Einleitung

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für eine Einstellung eines/r nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/in benötigen.

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen sind Angestellte einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, die die wissenschaftliche Forschung und Lehre administrativ unterstützen. Dies umfasst bspw. die Mitarbeiter/innen der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV), Laboranten, Mitarbeiter/innen in Prüfungsämtern und Dekanaten oder auch Sekretär/innen in den Fakultäten.

Die Voraussetzung für eine Einstellung eines nichtwissenschaftlichen Mitarbeiters / einer nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin über Haushaltsmittel ist eine vakante Haushaltsstelle. Der Einstellungsantrag sowie dazugehörige Unterlagen wie Ausschreibungstext und Tätigkeitsdarstellung sind im Referat 3.6 – Personalplanung, Personalkosten einzureichen.

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen können sowohl befristet (bspw. gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) als auch unbefristet beschäftigt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine unbefristete Einstellung der Zustimmung des Rektorats bedarf.


Anträge und Formulare

a) für Vorgesetzte

Beispiele für das Ausfüllen der Anlagen D und E

b) für Bewerber*innen

Leitfäden

Bitte beachten Sie auch unsere Leitfäden für Tärigkeitsdarstellungen. Diese finden Sie auf unserer Seite "Informationen von A-Z" unter "Tätigkeitsdarstellung".

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Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

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