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Einstellung nichtwissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Drittmittel)

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Einleitung

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für eine Einstellung eines/r nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/in benötigen.

Forschung mit Mitteln Dritter liegt vor, wenn Mitglieder der Universität im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungsvorhaben durchführen, die nicht oder nur zu einem Teil aus den der Universität zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Forschung mit Mitteln Dritter erfolgt auf Grund von Zuwendungen Dritter oder in Ausführung von Forschungsaufträgen.

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Dittmittelprojekten sind Beschäftigte einer Hochschule oder Forschungseinrichtungen, die die wissenschaftliche Forschung administrativ unterstützen bzw. nichtwissenschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören bspw. Sachbearbeiter/innen, Laboranten sowie Sekretär/innen.

Sie werden nicht nach dem Wissenschaftszeitvertrag (WissZeitVG) befristet beschäftigt.

Die Voraussetzung für eine Einstellung eines/r nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter/in über Drittmittel ist ein Drittmittelprojekt, dass bspw. der/die Projektleiter oder der/die Einzustellende selbst eingeworben hat.


Anträge und Formulare

Beispiele für das Ausfüllen der Anlagen D und E

Leitfäden

Bitte beachten Sie auch unsere Leitfäden für Tärigkeitsdarstellungen. Diese finden Sie auf unserer Seite "Informationen von A-Z" unter "Tätigkeitsdarstellung".

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Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

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