Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Einstellung Lehrkraft für besondere Aufgaben

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Die Abteilung 3 - Personal übermittelt im Rahmen ihrer Aufgaben der Personalverwaltung personenbezogene Daten.

Nachfolgend finden Sie die Erstinformation nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Ihre Unterlagen zum Download.

Erstinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung

Einleitung

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für eine Einstellung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben benötigen.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind Mitarbeiter einer Hochschule, zu deren Aufgaben u. a. die Mitarbeit in der Lehre und bei Prüfungen gehören.

Weiter kann die Lehrkraft für besondere Aufgaben Studenten beraten sowie Praktika, Projekte und Exkursionen begleiten. Zugangsvorausetzung ist ein im entsprechenden Fachbereich abgeschlossenes Hochschulstudium. Sie werden nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet beschäftigt.

Die Voraussetzung für eine Einstellung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben über Haushaltsmittel ist eine vakante Haushaltsstelle, so dass zu Beginn des Prozesses der Einstellungsantrag durch das Referat 3.6 – Personalplanung und –kosten zu prüfen ist.


Richtlinien der TdL für die Eingruppierung der nicht von der Entgeltordnung zum TV-L erfassten Beschäftigten im Tarifgebiert Ost (Hier: Abschnitt C: Lehrkräfte an Hochschulen)

Anträge und Formulare

a) für Vorgesetzte

b) für Bewerber*innen

Ansprechpartner*in

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie hier

[ mehr ... ]

Zum Seitenanfang