Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Langzeiterkrankung

Von einer sog. Langzeiterkrankung wird gesprochen, wenn der Beschäftigte länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist und Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezieht und ggf. Krankengeldzuschuss.

Weitere Informationen zum Krankengeld erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zum Krankengeldzuschuss erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie hier.

Zum Seitenanfang