Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Entgeltfortzahlung

Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung

Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21 TVL.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich "Krankheit".

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